AG gründen

Die perfekte Wahl für Wachstum, Sicherheit und professionelle Strukturen!

Ob Startup oder etabliertes Business – mit einer AG sicherst du dir die besten Voraussetzungen für langfristigen Erfolg.

Vorteile und wichtige Infos zur Gründung einer AG

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz bietet viele Vorteile, insbesondere für Unternehmen, die wachsen und Investoren anziehen möchten.

Einer der grössten Pluspunkte ist die Haftungsbeschränkung, da Aktionäre nur mit ihrem eingebrachten Kapital haften und ihr Privatvermögen geschützt bleibt. Die Aktionäre sind öffentlich nicht einsehbar, anders als bei der GmbH, wo die Gesellschafter im HR stehen, oder bei Einzelfirmen, wo der Name im Firmennamen enthalten sein muss. Für diskrete Investoren oder stille Teilhaber ist das ein Pluspunkt.

Zudem geniesst die AG eine hohe Reputation und gilt als professionelle und stabile Rechtsform, die Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern schafft.

Ein weiterer Vorteil ist die flexible Kapitalbeschaffung, da neue Investoren durch die Ausgabe von Aktien leichter beteiligt werden können. Die AG bleibt zudem unabhängig von ihren Eigentümern, da ein Wechsel der Aktionäre keinen Einfluss auf die Existenz der Gesellschaft hat. Auch steuerlich kann die AG attraktiv sein, da Gewinne im Unternehmen verbleiben können und Dividendenausschüttungen steuerlich optimiert werden können.

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von 100’000 CHF erforderlich, von dem mindestens 50’000 CHF einbezahlt werden muss. Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht, ebenso eine notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde und Statuten. Zudem muss mindestens eine Person im Verwaltungsrat ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Gründungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen, wobei eine Expressgründung den Prozess beschleunigen kann.

Die AG eignet sich besonders für Unternehmer, die langfristig planen und ihr Unternehmen professionell aufstellen möchten. Jetzt die eigene AG gründen und den Grundstein für nachhaltigen Erfolg legen!

Gründungsprozess AG

Die Gründung einer AG erfordert sorgfältige Planung – von der Kapitalaufbringung über die notarielle Beurkundung bis hin zum Handelsregistereintrag.

Wir besprechen deine Geschäftsidee, finden gemeinsam die passende Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG) und beantworten alle deine Fragen.
Du übermittelst uns bequem online alle relevanten Informationen zu deinem Unternehmen und den Gründern. Das garantiert eine schnelle und fehlerfreie Abwicklung.

Wir unterstützen dich bei der Eröffnung deines Geschäftskontos und koordinieren mit dir die Einzahlung des Stamm- oder Aktienkapitals.

Wir erstellen sämtliche Gründungsdokumente (Statuten, Gründungsvertrag, Handelsregisteranmeldung). Du unterschreibst bequem und rechtssicher per eSignatur – dadurch entfällt die Unterschriftsbeglaubigung bei Gemeinde oder Urkundsperson vollständig.

Wir übernehmen für dich den gesamten Prozess der notariellen Beurkundung, du musst nicht selbst zum Notar und sparst so wertvolle Zeit! – bequem, schnell und unkompliziert.

Wir kümmern uns um den Eintrag im Handelsregister, sodass dein Unternehmen offiziell gegründet ist. 

Dein erster Schritt zur eigenen AG

Du möchtest eine Aktiengesellschaft gründen und suchst professionelle Unterstützung? Wir begleiten dich von der ersten Planung über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister. Mit unserer Erfahrung machen wir den Gründungsprozess effizient, transparent und sorgen dafür, dass du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst.

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Häufige Fragen zur Gründung einer AG

Um eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen, wird ein Mindestkapital von CHF 100’000 benötigt, von dem mindestens CHF 50’000 bei der Gründung eingezahlt werden müssen.

Die AG kann von einer einzelnen Person oder mehreren Gründern gegründet werden, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Ausserdem muss die Gesellschaft einen Sitz in der Schweiz haben und mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Wohnsitz in der Schweiz benennen. Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls eine zwingende Voraussetzung.

Zur Gründung einer AG sind folgende Dokumente erforderlich: die Gründungsurkunde, das Wahlprotokoll des Verwaltungsrats, gegebenenfalls das Wahlprotokoll der Revisionsstelle samt Annahmeerklärung, die Lex-Koller-Erklärung, die Stampa-Erklärung sowie – sofern keine eigene Geschäftsadresse vorhanden ist – eine Domizilerklärung.

Die Gründung einer AG verläuft in mehreren Schritten. Zunächst müssen die Statuten erstellt werden, die alle wichtigen Bestimmungen zur Gesellschaft enthalten. Anschliessend erfolgt die Kapitalaufbringung, bei der mindestens CHF 50’000 auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eingezahlt werden müssen. Sobald dies geschehen ist, muss ein Notar die Gründung öffentlich beurkunden.

Nach der Beurkundung wird die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Bereits vor dem Handelsregistereintrag kann die AG als „Gesellschaft in Gründung“ aktiv werden, rechtlich entsteht die AG jedoch erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Falls erforderlich, muss sich die Gesellschaft ausserdem für die Mehrwertsteuer (MWST) registrieren, wenn der erwartete Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt.

Eine Schweizer AG hat drei Hauptorgane: die Generalversammlung, den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ und setzt sich aus den Aktionären zusammen. Sie trifft Entscheidungen über wichtige Unternehmensangelegenheiten, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen oder Änderungen der Statuten.

Der Verwaltungsrat ist für die Geschäftsführung der AG verantwortlich. Er kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens ein Mitglied in der Schweiz wohnhaft sein muss.

Die Revisionsstelle überprüft die Buchhaltung der AG und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Kleinere AGs können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Revisionspflicht befreien lassen.

Die Gründungskosten einer AG setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Notarkosten für die öffentliche Beurkundung belaufen sich normalerweise auf ca. CHF 1’000 bis 3’000, je nach Kanton und Notar. Bei gruenden.online übernehmen wir diese Kosten. Die Gebühr für die Handelsregistereintragung beträgt in der Regel zwischen CHF 600 und 1’000.

Zusätzlich müssen mindestens CHF 50’000 als Kapital hinterlegt werden. Wir empfehlen jedoch die vollen CHF 100’000 einzuzahlen, da eine Teileinzahlung der Reputation schadet und zu Schwierigkeiten führen kann, wenn finanzielle Ansprüche gestellt werden.

Falls Gründer externe Berater, Treuhänder oder Anwälte hinzuziehen, können zusätzliche Kosten anfallen. Insgesamt sollte man mit Gründungskosten von ca. CHF 3’000 bis 5’000 rechnen, exklusive des eingebrachten Kapitals.

Eine Aktiengesellschaft in der Schweiz unterliegt mehreren Steuern. Die Gewinnsteuer variiert je nach Kanton und beträgt im Durchschnitt zwischen 12 % und 20 %. Zusätzlich fällt eine Kapitalsteuer an, die je nach Kanton zwischen 0,01 % und 0,5 % des Aktienkapitals beträgt.

Falls die AG Dividenden an Aktionäre ausschüttet, wird darauf eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Schweizerische Aktionäre können diese vollständig zurückfordern, sofern sie die Dividende in der privaten Steuererklärung korrekt angeben.

Wenn die AG einen Jahresumsatz von über CHF 100’000 erzielt, muss sie sich ausserdem für die Mehrwertsteuer (MWST) registrieren und entsprechend abrechnen.

Ja, es ist möglich, eine AG als Einzelperson zu gründen. Die Gründerin oder der Gründer kann gleichzeitig als einziger Aktionär und Verwaltungsratsmitglied fungieren. Dennoch muss in diesem Fall eine zusätzliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz als Verwaltungsrat oder Direktor benannt werden, falls der Gründer selbst nicht in der Schweiz wohnt.

Die AG bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Unternehmen, die eine solide und professionelle Rechtsform suchen. Einer der grössten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung: Die Aktionäre haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, nicht mit ihrem privaten Vermögen. Zudem sind die Aktionäre öffentlich nicht einsehbar, anders als bei der GmbH, wo die Gesellschafter im HR stehen, oder bei Einzelfirmen, wo der Name im Firmennamen enthalten sein muss. Für diskrete Investoren oder stille Teilhaber ist das ein Pluspunkt.

Zudem geniesst die AG in der Schweiz ein hohes Ansehen, sowohl bei Banken als auch bei Geschäftspartnern. Eine weitere Stärke ist die einfache Kapitalbeschaffung – durch die Ausgabe von Aktien kann die Gesellschaft schnell Investoren gewinnen. In steuerlicher Hinsicht kann eine AG ebenfalls Vorteile bieten, insbesondere durch verschiedene Optimierungsmöglichkeiten je nach Kanton.

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch einige Nachteile. Die grösste Hürde ist das hohe Mindestkapital von CHF 100’000, das viele Gründer abschreckt. Zudem sind die Gründungskosten höher als bei einer GmbH oder einem Einzelunternehmen.

Die AG unterliegt zudem einer strengen Buchführungspflicht und muss jährlich eine Generalversammlung abhalten. Auch die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Revisionspflicht, können administrativen Aufwand verursachen.

Eine AG lohnt sich besonders für Unternehmen, die langfristig wachsen wollen und eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen wünschen. Sie ist ideal für Firmen mit höherem Kapitalbedarf, beispielsweise wenn Investoren oder Aktionäre eingebunden werden sollen.

Auch in Branchen, in denen eine hohe Glaubwürdigkeit erforderlich ist, bietet die AG Vorteile. Schliesslich kann sich eine AG steuerlich lohnen, wenn durch gezielte Planung Vorteile auf kantonaler oder nationaler Ebene genutzt werden können.

Falls du noch spezifische Fragen zur Gründung einer AG in der Schweiz hast, zögere nicht uns zu kontaktieren.